Unsere Leistungen

Wir von Unfallexpert NORD bieten Ihnen mit unseren qualifizierten Partnern eine fachgerechte, kompetente und unkomplizierte Regelung Ihres Schadenfalls aus einer Hand. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.

Unfall- und Schadensgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist es von enormer Wichtigkeit, dass Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter Ihres Vertrauens einschalten. Gerade Gutachter der gegnerischen KFZ-Versicherung zielen im eigenen Interesse darauf ab, eine möglichst geringe Schadenssumme zu bestimmen. Eine solche wird aber einer qualitativen Reparatur oft nicht gerecht. Wir garantieren Ihnen mit unserem fachkräftigen Unfallgutachten eine präzise und detaillierte Ermittlung der Schadensart und der Schadenshöhe samt aller in Betracht kommenden Schadenspositionen. Gerade harmlos wirkende Beschädigungen können eine hohe Schadenssumme begründen. Das Honorar für dieses Unfallgutachten rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen weder Vorkasse leisten noch entstehen irgendwelche Kosten für Sie.

Das Schadensgutachten hat neben der feststellenden Funktion auch die der beweissichernden. Durch unsere umfangreiche Fotodokumentation und Spurenanalyse rekonstruieren wir für Sie das Unfallgeschehen. Gerade bei unklarer Schuldfrage erweisen sich diese als wichtige Beweismittel.

Kaskoschäden

Beruht der Unfall dagegen auf ein Selbstverschulden, Wildschäden, Vandalismus oder sonstige äußere Umstände – wie z. B. Hagel- oder Glasschäden – handelt es sich um einen Kaskoschaden. Diesen können Sie unter Umständen bei Abschluss eines Teil- bzw. Vollkaskoversicherung zurückerstattet bekommen.

Es passiert aber nicht allzu selten, dass der Gutachter Ihrer hauseigenen Kaskoversicherung – wie oben bereits erwähnt – den Schaden als zu gering bemisst. In diesem Fall helfen wir Ihnen das Kasko-Gutachten anzufechten und erstellen Ihnen eine angemessene Schadensbegutachtung.

Kostenvoranschlag

Entsteht bei einem Unfall ein Bagatellschaden – ein Schaden von weniger als 750 € –, ist ein umfangreiches Unfallgutachten nicht erforderlich und wird von der gegnerischen KFZ-Versicherung als solches auch nicht bezahlt. In diesen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag oder alternativ ein Kurzgutachten vollkommen aus. Dieser stellt lediglich eine verbindliche Vorkalkulation einer Reparatur – hauptsächlich Material, Arbeits- und Lackierkosten – dar.

Harmlos wirkende Schäden können kostenintensive Reparaturen verursachen. Ob es sich beim vorliegenden Schaden um einen Bagatellschaden handelt, ist für Sie möglicherweise schwer einzuschätzen. Daher rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich von den Experten beraten.

Wertgutachten

Hierbei wird der aktuelle Zeitwert eines Fahrzeugs ermittelt. Wir als fachkundige Gutachter berücksichtigen dabei alle Faktoren Ihres Fahrzeugs, um mit größter Sorgfalt dessen genauen Marktwert zu bestimmen. Neben dem technischen und äußerlichen Zustand Ihres Fahrzeugs begutachten wir jede noch so kleine Sonderausstattung, alle Umbauten, Tuning und sonstige wertsteigernde Elemente. Aber auch wertmindernde Merkmale wie Verschleiß oder Rost werden berücksichtigt. Insbesondere in den folgenden Fällen erweisen sich Wertgutachten als vorteilhaft und sind aus unserer Sicht zweifellos zu empfehlen:

  • Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens – insbesondere bei teureren Kfz-Klassen
  • Präzise Wertbestimmung eines in Ihrem Besitz befindlichen wertvollen Oldtimers
  • Ermittlung des KFZ-Restwerts nach einem Unfallschaden
  • Rückgabe des Leasingfahrzeugs
  • Entnahme eines Gewerbefahrzeugs aus dem Unternehmen (z.B. Taxifahrzeuge)
  • Vorlage des Wertgutachtens als Nachweis für das Finanzamt

Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung dient dem Nachweis über eine erfolgte Reparatur. Durch diesen können Sie als Unfallgeschädigter die Kosten für Ihren Nutzungsausfall und Verbringung geltend machen, d. h. Sie würden für die Zeit der Reparatur die täglichen Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt bekommen – unabhängig davon, ob sie tatsächlich auch ein solches gemietet haben. Zum anderen ist die Reparaturbestätigung von erheblicher Bedeutung für den Fall eines weiteren Unfalls. Andernfalls wird Ihre gegnerische KFZ-Versicherung den Schaden am selben Fahrzeugteil mit dem Vorwand, dass die ursprüngliche Beschädigung nicht aufgehoben ist, nicht begleichen.

Die Reparaturbestätigung stellen wir für jeden Kunden, der sich ein Unfallgutachten bei uns einholt, als zusätzlichen Service kostenlos aus.

Kostenlose Dienstleistung

Haben Sie einen Verkehrsunfall oder möchten Sie nur den präzisen Marktwert Ihres Fahrzeugs wissen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich und kostenlos – wir sind für Sie 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag als fachkundige Gutachter erreichbar. Profitieren Sie von unserer vollumfänglichen Unterstützung mit unseren qualifizierten Partnern – sei es Ihre anwaltliche Vertretung oder die werkstattliche Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Wir begleiten Sie sicher und umfassend von dem Moment der Besichtigung an bis hin zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs bzw. zur Auszahlung des Schadensbetrags.

Unsere Leistungen

Wir von Unfallexpert NORD bieten Ihnen mit unseren qualifizierten Partnern eine fachgerechte, kompetente und unkomplizierte Regelung Ihres Schadenfalls aus einer Hand. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.

Unfall- und Schadensgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist es von enormer Wichtigkeit, dass Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter Ihres Vertrauens einschalten. Gerade Gutachter der gegnerischen KFZ-Versicherung zielen im eigenen Interesse darauf ab, eine möglichst geringe Schadenssumme zu bestimmen. Eine solche wird aber einer qualitativen Reparatur oft nicht gerecht. Wir garantieren Ihnen mit unserem fachkräftigen Unfallgutachten eine präzise und detaillierte Ermittlung der Schadensart und der Schadenshöhe samt aller in Betracht kommenden Schadenspositionen. Gerade harmlos wirkende Beschädigungen können eine hohe Schadenssumme begründen. Das Honorar für dieses Unfallgutachten rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen weder Vorkasse leisten noch entstehen irgendwelche Kosten für Sie.

Das Schadensgutachten hat neben der feststellenden Funktion auch die der beweissichernden. Durch unsere umfangreiche Fotodokumentation und Spurenanalyse rekonstruieren wir für Sie das Unfallgeschehen. Gerade bei unklarer Schuldfrage erweisen sich diese als wichtige Beweismittel.

Kaskoschäden

Beruht der Unfall dagegen auf ein Selbstverschulden, Wildschäden, Vandalismus oder sonstige äußere Umstände – wie z. B. Hagel- oder Glasschäden – handelt es sich um einen Kaskoschaden. Diesen können Sie unter Umständen bei Abschluss eines Teil- bzw. Vollkaskoversicherung zurückerstattet bekommen.

Es passiert aber nicht allzu selten, dass der Gutachter Ihrer hauseigenen Kaskoversicherung – wie oben bereits erwähnt – den Schaden als zu gering bemisst. In diesem Fall helfen wir Ihnen das Kasko-Gutachten anzufechten und erstellen Ihnen eine angemessene Schadensbegutachtung.

Kostenvoranschlag

Entsteht bei einem Unfall ein Bagatellschaden – ein Schaden von weniger als 750 € –, ist ein umfangreiches Unfallgutachten nicht erforderlich und wird von der gegnerischen KFZ-Versicherung als solches auch nicht bezahlt. In diesen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag oder alternativ ein Kurzgutachten vollkommen aus. Dieser stellt lediglich eine verbindliche Vorkalkulation einer Reparatur – hauptsächlich Material, Arbeits- und Lackierkosten – dar.

Harmlos wirkende Schäden können kostenintensive Reparaturen verursachen. Ob es sich beim vorliegenden Schaden um einen Bagatellschaden handelt, ist für Sie möglicherweise schwer einzuschätzen. Daher rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich von den Experten beraten.

Wertgutachten

Hierbei wird der aktuelle Zeitwert eines Fahrzeugs ermittelt. Wir als fachkundige Gutachter berücksichtigen dabei alle Faktoren Ihres Fahrzeugs, um mit größter Sorgfalt dessen genauen Marktwert zu bestimmen. Neben dem technischen und äußerlichen Zustand Ihres Fahrzeugs begutachten wir jede noch so kleine Sonderausstattung, alle Umbauten, Tuning und sonstige wertsteigernde Elemente. Aber auch wertmindernde Merkmale wie Verschleiß oder Rost werden berücksichtigt. Insbesondere in den folgenden Fällen erweisen sich Wertgutachten als vorteilhaft und sind aus unserer Sicht zweifellos zu empfehlen:

  • Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens – insbesondere bei teureren Kfz-Klassen
  • Präzise Wertbestimmung eines in Ihrem Besitz befindlichen wertvollen Oldtimers
  • Ermittlung des KFZ-Restwerts nach einem Unfallschaden
  • Rückgabe des Leasingfahrzeugs
  • Entnahme eines Gewerbefahrzeugs aus dem Unternehmen (z.B. Taxifahrzeuge)
  • Vorlage des Wertgutachtens als Nachweis für das Finanzamt

Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung dient dem Nachweis über eine erfolgte Reparatur. Durch diesen können Sie als Unfallgeschädigter die Kosten für Ihren Nutzungsausfall und Verbringung geltend machen, d. h. Sie würden für die Zeit der Reparatur die täglichen Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt bekommen – unabhängig davon, ob sie tatsächlich auch ein solches gemietet haben. Zum anderen ist die Reparaturbestätigung von erheblicher Bedeutung für den Fall eines weiteren Unfalls. Andernfalls wird Ihre gegnerische KFZ-Versicherung den Schaden am selben Fahrzeugteil mit dem Vorwand, dass die ursprüngliche Beschädigung nicht aufgehoben ist, nicht begleichen.

Die Reparaturbestätigung stellen wir für jeden Kunden, der sich ein Unfallgutachten bei uns einholt, als zusätzlichen Service kostenlos aus.

Kostenlose Dienstleistung

Haben Sie einen Verkehrsunfall oder möchten Sie nur den präzisen Marktwert Ihres Fahrzeugs wissen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich und kostenlos – wir sind für Sie 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag als fachkundige Gutachter erreichbar. Profitieren Sie von unserer vollumfänglichen Unterstützung mit unseren qualifizierten Partnern – sei es Ihre anwaltliche Vertretung oder die werkstattliche Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Wir begleiten Sie sicher und umfassend von dem Moment der Besichtigung an bis hin zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs bzw. zur Auszahlung des Schadensbetrags.

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