Hier das 2. Urteil des BGH zur Beilackierung bei der fiktiven Abrechnung, das zeitgleich beim Bundesgerichtshof abgesetzt wurde. Über das dort berichtete hinaus sollte man noch erwähnen, dass man seitens der Versicherungswirtschaft mit der bisherigen Kürzungsstrategie oftmals nicht nur die Kosten der Lackangleichung „eingespart“ hat, sondern durch die Hintertür gleich noch den Sachverständigen diskreditiert.